Gastgewerbe öffnen, jetzt!

Der Druck der Gastwirte auf die politischen Entscheider wird heftig. Im Rahmen einer deutschlandweiten Aktion haben tausende Hoteliers und Gastronomen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sowie der Bundeskanzlerin geschrieben. Alle Briefe wurden dem Bundeskanzleramt übergeben.

An den bayerischen Ministerpräsidenten wurde vom DEHOGA Bayern ein offener Brief auf den Weg gebracht, aus dem wir zitieren dürfen.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
im Namen unserer bayerischen Gastgeber mit ihren 447.000 Erwerbstätigen wenden wir uns an Sie, um die Perspektivlosigkeit im Gastgewerbes zu beenden. Seit Beginn der Pandemie haben Hotellerie und Speisegastronomie bereits 7 Monate unverschuldet geschlossen, Schankwirtschaften 11 Monate und Clubs und Diskotheken 12 Monate. Die Lage im Gastgewerbe ist äußerst verzweifelt – die Betriebe ringen trotz Wirtschaftshilfen um ihre Existenz. Private Rücklagen, auch Altersversorgungen sind aufgebraucht und die Nerven liegen blank. Es gibt weiter keine ernsthafte Perspektive. Angesichts der andauernden Schließung unserer Branche erwarten wir von der Politik alles dafür zu tun, dass die unverschuldet in Not geratenen Betriebe eine Chance zum Überleben haben und keinen Tag länger als gesundheitspolitisch geboten geschlossen bleiben.

Der Endlos-Lockdown einer Branche ist keine Lösung und bringt auch nichts wie die Erfahrungen im November gezeigt haben. Wir können nicht länger akzeptieren, dass uns die Politik bei der Erarbeitung von Öffnungsperspektiven nachrangig behandelt. Wir sind kein überflüssiger Freizeitbereich! Die Sicherheit von Mitarbeitern und Gästen steht für uns immer an oberster Stelle. Es geht nicht um Öffnungen auf Kosten der Gesundheit oder um jeden Preis. Wir wollen keine Öffnungen um des Öffnen-Willens, doch wir wollen, dass verantwortbare Öffnungsschritte auch gegangen werden. Gerade auch unter dem Maßstab „Gleiches gleich behandeln“. Denn: Wir sind Teil der Lösung und nicht des Problems. Wir erwarten Wertschätzung und Gleichbehandlung mit anderen Branchen und Sachverhalten. Wir haben im letzten Jahr bewiesen, dass unsere Hygiene- und Schutzkonzepte funktionieren. Wir sind keine Pandemie-Treiber.

Jetzt wurden Kontaktbeschränkungen im Privaten (dort wo laut RKI die Infektionsgefahr am höchsten ist) gelockert und zeitgleich geschützte Bereiche mit erwiesenermaßen funktionierenden Schutz- und Hygienekonzepten komplett geschlossen gehalten. Das ist nicht nachvollziehbar, aus unserer Sicht sogar fahrlässig. Auch die von Karl Lauterbach bei Anne Will angesprochenen Studienergebnisse können nicht als Erklärung herangezogen werden, weil hierbei explizit der Betrieb US-amerikanischer Restaurants ohne jegliche Schutz- und Hygienekonzepte im Vergleich zu deren geschlossenen Zustand untersucht wurde. Das RKI bestätigt ein geringes Infektionsrisiko und mit neuen Möglichkeiten von Schnelltests kann beispielsweise auch Urlaub ermöglicht werden. Man sollte aus Fehlern der Vergangenheit lernen: Es werden Ausweichbewegungen ins Ausland wie aktuell nach Mallorca oder Madrid sowie Verwandtenbesuche an Ostern stattfinden. Die Frage ist nur, ob sie in Betrieben mit funktionierenden Hygienekonzepten stattfinden oder nicht. Gleiches ist gleich zu behandeln. Was ist das fachliche Argument für das Verbot innerdeutscher Urlaube, obwohl man doch mit Schnelltests sogar ins Ausland darf? Das Prinzip „Hotels zu, Mobilität runter, Infektionen eingedämmt“ funktioniert nicht. Das zeigen im Übrigen auch die aktuellen Mobilitätsstatistiken. Damit gibt es auch keine Rechtfertigung für das den Hotels auferlegte gesellschaftliche Sonderopfer, damit andere Wirtschaftszweige geöffnet bleiben können.

Unabdingbar sind eine Aufstockung und Verlängerung der Hilfsprogramme, damit die Gastgeber überleben! Die Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III müssen zu 100 Prozent erstattet werden. Es muss endlich ein Unternehmerlohn angesetzt werden können. Für die größeren Unternehmen und die größten Arbeitgeber muss die Fortführung der Schadensregulierung erfolgen, da sie aufgrund der Obergrenzen mit der Überbrückungshilfe III nicht überleben würden. Verbundene Unternehmen, die erhebliche Verluste erlitten haben und im Verbund ein negatives Betriebsergebnis ausweisen, müssen ebenso Anspruch auf die November- und Dezemberhilfe haben.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, geben Sie unserer Branche am 22. März Perspektiven und sichern Sie das Überleben der unverschuldet in Not geratenen Unternehmen!

Mit erwartungsvollen Grüßen,
gez. Präsidium und Großer Vorstand des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern e.V.




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