Behandlung von Fernseh-Preisgeldern hat das BMF ein Rundschreiben veröffentlicht und dabei Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 28.11.07 (IX R 39/06) gezogen. Das Rundschreiben, das die mehr
Bezieht ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer eine ihm zugesagte Pension, ohne daß er seine Tätigkeit aufgibt, kann es sich um vGA handeln, hat der BFH festgestellt.