Erleichterung für Transferpassagiere

Nach einem Beschluß der EU-Kommission wird es ab 29.04.11 in mehreren EU-Staaten - auch in Deutschland - eine Erleichterung bei Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck an Bord eines Flugzeugs geben. Diese Regelung betrifft zunächst nur die Gruppe der Transferfluggäste, die aus Nicht-EU-Staaten in die EU einreisen und einen Weiterflug antreten.

Diese Transferpassagiere dürfen Flüssigkeiten, Aerosole(Sprays) und Gele mitnehmen, die aus Geschäften im nichtöffentlichen Bereich an Flughäfen stammen, oder an Bord erworben wurden. Damit dies möglich ist, werden diese bei der Kontrolle der Umsteige-Passagiere im Terminal in einem standardisierten, versiegelten Plastikbeutel verpackt. Der Beutel muß zudem einen Kaufbeleg enthalten, der nicht älter als 36 Stunden ist. An der Fluggastkontrolle wird der Beutel getrennt vom übrigen Handgepäck vorgelegt und der Inhalt im Rahmen von Stichproben kontrolliert.

Transferpassagiere, die beim Umsteigen den Sicherheitsbereich verlassen, müssen beim erneuten Betreten dieses Bereichs den Plastikbeutel getrennt vom übrigen Handgepäck an der Fluggastkontrollstelle vorlegen.

Quellen: www.munich-airport.de
www.business-travel.de




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