Datenschutz und Direktmarketing

Direktmarketing mit e-mails ist en vogue. Dafür werden Adressen gesammelt, um deren Nennung die Kundschaft gebeten wird. Für den Hotelier stellt sich die Frage: Darf er sie ungefragt nutzen? Auskunft gibt ein Merkblatt des Hotelverbandes Deutschland (IHA) „Tipps zur Gestaltung einer rechtmäßigen Einwilligung für Werbemails für Gäste“
Soviel vorweg: „Jede Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist verboten, sofern nicht – ausnahmsweise – eine Erlaubnis oder eine vom Betroffenen abgegebene Einwilligungserklärung vorliegt“, sagt RA Stefan Dinnendahl, einer der Geschäftsführer des Hotelverbandes. Dies gilt für die Erhebung und jede einzelne Folgeverarbeitung.

Für Verbandsmitgliederr gibt es das Merkblatt kostenlos. Es steht im Extranet zum Download zur Verfügung. Nichtmitglieder können es zum Preis von € 25,- inkl. USt. erwerben.
www.iha-shop.de




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