Nutzer von WLAN-Hotspots können anonym bleiben

Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 12.01.12 (Aktenzeichen 17 HK O 1398/11) hat das Landgericht München I entschieden, daß Anbieter kostenloser Hotspots ihre Nutzer nicht identifizieren müssen. Demnach brauchen drahtlose Internetzugänge z.B. in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen nicht so eingerichtet werden, daß eine Anmeldung zwingend erforderlich ist. Das Urteil ist rechtskräftig.
Es ist allerdings widersinnig, denn Betreiber von offenen WLANs können in die Haftung kommen, wenn die Nutzer über das Netz Urheberrechtsverletzungen begehen. So hat das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 310 O 433/10) entschieden, daß Betreiber von Internetcafés für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Im Gegensatz dazu hat das Landgericht Frankfurt/M. festgestellt (Aktenzeichen 2-6 S 19/09), daß Hotels, die ihre Kunden entsprechend belehrt haben, nicht für Rechtsverletzungen der Gäste haften, berichtet ZDNet
Der Widersinn ergibt sich auch aus normalem Rechtsempfinden. Wer jemanden eine Sache zur Verfügung stellt und dieser richtet damit Schaden an, wird dafür nicht haftbar gemacht.




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