Die Luftverkehrsteuer wird abgeschafft

Die in Höhe von € 7,50 für Kurzstreckenflüge und mehr als € 42,- für Interkontinentalverbindungen anfallende Abgabe pro Passagier entfällt. Der Bundesrat will die Abgabe, die Anfang 2011 als Teil eines Sparprogramms für den Bundeshaushalt eingeführt wurde, noch in dieser Legislaturperiode streichen lassen. Die Länderkammer folgte in ihrer heutigen Sitzung (23.11.12) einem Antrag Bayerns. Begründet wurde die Forderung mit der „schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich der Luftverkehr in Deutschland befindet". Die Branche kämpft gegen die Abgabe, weil sie sich - zu recht - im internationalen Wettbewerb benachteiligt fühlt. Die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel ist bekanntlich ausgesetzt.




Kommentare


Die Meldung ist leider inhaltlich völlig falsch und irreführend und zeigt "fundiertes Nichtwissen" hinsichtlich der gesetzlichen Lage.

Der Bundesrat kann die Steuer nicht abschaffen, weil das eine Steuer in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist. Der Bundesrat kann da also nichts entscheiden.

Das hat er auch nicht getan, sondern die Bundesregierung nur aufgefordert, die Steuer zu abzuschaffen (siehe BR-Drs.688/12(B). Zitat: "Er fordert die Bundesregierung daher ... auf, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Abschaffung der Steuer vorzulegen."

Aber man liest eben, was man lesen will...


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