VIG wird zunehmend strittig

Das Verbraucherinformationsgesetz, dem zufolge im Internet veröffentlicht werden kann, wenn Kontrolleure der öffentlichen Hand Hygienemängel in Gaststätten und Restaurants feststellen, beschäftigt zunehmend die Gerichte. Beim Verwaltungsgericht Berlin ging die Klage eines Gastwirts aus Berlin-Schöneberg ein, der seit November vergangenen Jahres in der Liste der kontrollierten Gaststätten und Schankwirtschaften“ mit der Bewertung „zufriedenstellend“ und der Minuspunktezahl 34 aufgeführt wird.

Der Kläger verlangt die Streichung, weil jemand, der sich anhand der Liste informieren möchte, nicht informiert wird über konkrete Verstöße und auch nicht gesagt werde, was zu beanstanden gewesen sei, berichtet die Lebensmittelzeitung in ihrer online Ausgabe (Aktenzeichen (VG 14K79/12). Andere Klagen waren schon erfolgreich. Die Verwaltungsgerichte in Karlsruhe und Regensburg gaben Gastwirten recht, die sich gegen negative Veröffentlichungen wandten.

Gleichzeitig kommt die Ankündigung des Saarlandes, ein Hygiene-Siegel für Gaststätten einführen zu wollen, wozu sich Anne Markwardt von der Verbraucherorganisation foodwatch äußert: „Gut, daß endlich ein Bundesland den ersten Schritt machen will. Nun kommt es darauf an, wie die konkrete Regelung aussehen soll. Wenn es die saarländische Regierung ernst meint mit mehr Transparenz, muß sie alle Betriebe verpflichten, die Ergebnisse der letzten Kontrolle direkt vor Ort auszuhängen. Das belohnt die Betriebe, die die Hygienegesetze einhalten und sorgt für einen fairen Wettbewerb. Daß freiwillige Lösungen nicht funktionieren, haben die Erfahrungen in der Vergangenheit gezeigt. "

Das ist natürlich ein wenig blauäugig. Wo sollen all’ die Kontrolleure herkommen, die zeitnah prüfen und veröffentlichen?




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