Mehr Schutz bei online Buchungen

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Revision des für die Reisebranche wichtigen EU-Gesetzes vorgestellt, das Kunden bei Insolvenz des Reiseveranstalters schützt. Bekanntlich hat dieser einen sogenannten Reisesicherungsschein auszustellen, der beurkundet, daß er versichert ist, wenn diese Eventualität eintritt.

Online Buchungen wurden bisher nicht erfaßt. Kunden, die z.B. online über verlinkte Websites durch einen Buchungsprozeß hindurch geführt werden, bis sie sich eine komplette Reise zusammengestellt haben, erhielten den Sicherungsschein nicht. „Die Aufnahme dieses Segments in die Anwendung der Richtline soll für mehr Wettbewerbsgleichheit in der Branche sorgen und dem Verbraucherschutz dienen“, erläutert der Präsident des DeutschenReiseverbands, Jürgen Büchy. In diesem Sinne ist der Vorschlag der EU-Kommission nach Einschätzung des DRV eine gute Grundlage für das nun beginnende Gesetzgebungsverfahren.




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