Der neue Tarifvertrag

für das Gastgewerbe in NRW ist von der Regierung in Düsseldorf für allgemein verbindlich erklärt worden, d.h. er übt seine Wirkung nicht nur für die organisierte Arbeitgeber- und -nehmerschaft aus, sondern für alle Beschäftigten und alle Unternehmen.
In NRW gibt es rund 44 000 gastgewerbliche Betriebe mit 131 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Dehoga sind etwa 40 % der Betriebe und mehr als 50 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen (mehr in der Printausgab, die am 26.09.08 erscheint).




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