24. September 2008
Der neue Tarifvertrag
für das Gastgewerbe in NRW ist von der Regierung in Düsseldorf für allgemein verbindlich erklärt worden, d.h. er übt seine Wirkung nicht nur für die organisierte Arbeitgeber- und -nehmerschaft aus, sondern für alle Beschäftigten und alle Unternehmen.
In NRW gibt es rund 44 000 gastgewerbliche Betriebe mit 131 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Dehoga sind etwa 40 % der Betriebe und mehr als 50 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen (mehr in der Printausgab, die am 26.09.08 erscheint).
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