Luftverkehrsteuer bleibt
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes vom 09.12.10 bestätigte, erklärt das Bundesministerium der Finanzen: Mit der heutigen Entscheidung wird Klarheit geschaffen. Der Bund kann damit auf gesicherter Rechtsgrundlage im Rahmen der Mobilitätsbesteuerung auch weiterhin in moderater Art und Weise die Luftverkehrsbranche in der gewählten Form mit einbeziehen. Zudem trägt diese zwar vom Aufkommen her im Vergleich mit anderen Steuern eher kleine, aber keineswegs unbedeutende Steuer auch künftig dazu bei, dass die öffentliche Hand ihren Aufgaben, nicht zuletzt mit Blick auf Haushaltskonsolidierung, Sozialleistungen und Infrastrukturmaßnahmen, nachkommen kann.
Dazu erklärte Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV: "Für die deutschen Flughäfen ist das Karlsruher Urteil eine schlechte Nachricht. Die Hoffnung, daß mit der heutigen Entscheidung auf juristischem Weg eine hausgemachte, milliardenschwere Zusatzbelastung von den Schultern der deutschen Airlines und Flughäfen genommen wird, hat sich damit zerschlagen". Zahlen, die dem Flughafenverband ADV vorliegen, belegen die "wettbewerbsverzerrende" Wirkung der Luftverkehrsteuer zulasten der deutschen Flughäfen und Airlines.
Aus Sicht der deutschen Flughäfen sei es nun umso wichtiger, dass die Luftverkehrsteuer auf politischem Wege abgeschafft wird. Beisel: "Ein weiterer Verlierer der Luftverkehrsteuer bereitet uns allen derzeit große Sorgen: Die deutsche Wirtschaft. Die Luftverkehrsteuer ist eine Wachstumsbremse, die wir uns in Zeiten sich verdüsternder Konjunkturaussichten erst recht nicht leisten können. Die deutschen Flughäfen appellieren daher an die Bundesregierung, die Luftverkehrsteuer so bald wie möglich abzuschaffen".
Das erscheint allerdings aufgrund der Äußerung aus dem Finanzminiteriuma als äußert unwahrscheinlich.
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