Dokumentationspflicht bringt erheblichen Aufwand

Eine aktuelle und nach eigenenen Angaben repräsentative Umfrage unter den Mitgliedern der Food & Beverage Management Association e.V. (FBMA) offenbart die Schwächen der Verordnung zur Dokumentation des Mindestlohns in der Alltagspraxis der Hotellerie und Gastronomie. Neben den Problemen der technischen Umsetzbarkeit des zusätzlichen bürokratischen Aufwandes sowie des Investitionsbedarfs in geeignete Zeiterfassungssysteme bleiben in der Alltagspraxis Fragen zu der faktischen Umsetzung offen.

Um einen Eindruck aus der täglichen Praxis bemüht, führte die FBMA e.V. mit Unterstützung der Fachhochschule des Mittelstands (FHM), Schwerin die Mitgliederumfrage unter Führungskräften aus der Hotellerie und Gastronomie sowie während der Hotelexpo in Berlin durch. Das Ergebnis kommentiert Udo Finkenwirth, Präsident der FBMA: „Die aktuelle Umsetzung der Mindestlohn-Dokumentationspflicht ist in der Alltagspraxis der Hotellerie & Gastronomie nicht realistisch. Um das yu erlaeutern sagt er: In der Branche gibt es kaum „Nine-to-five-Jobs“. Überstundenausgleichsregelungen auch über den Monatswechsel hinaus sind mehr die Regel als die Ausnahme.“

Mit 79 Prozent gab eine deutliche Mehrheit der Befragten Führungskräfte an, dass die seit Januar 2015 geltende Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLo-DokV) zu einer bürokratischen Mehrbelastung im Betrieb führt. Auf die Frage, um wie viel Prozent der Zeitaufwand im Bereich Personalmanagement zukünftig voraussichtlich steigen wird, sah das Gros Mehraufwendungen von 10 Prozent bis 20 Prozent auf sich zukommen (Mittelwert 13,65%).

Ursächlich für die bürokratische Mehrbelastung in den Betrieben ist das Fehlen geeigneter Zeiterfassungssysteme, mit denen den Anforderungen der MiLo-DokV entsprochen werden kann. 41 Prozent der Befragten gaben an, dass in ihrem Betrieb keine entsprechenden Einrichtungen zur Zeiterfassung vorlägen – 50,6 Prozent erklärten, diese einrichten zu wollen. Die hiermit verbundenen Einrichtungskosten bezifferte die Mehrheit der Befragten auf zwischen 3.000 Euro und 8.000 Euro.

Nur eine knappe Mehrheit von 53,4 Prozent gab an, über die genauen Inhalte der Verordnung und deren Umsetzung gut informiert zu sein. So wussten mehr als 40 Prozent nicht, inwieweit Überstunden und entsprechende Freizeitausgleichs-Regelungen über den Monatswechsel mit der neuen Verordnung vereinbar sind bzw. wie diese dokumentiert werden müssen. Wenig verwunderlich ist daher, dass nahezu 60 Prozent der Befragten der aktuellen Umsetzung der MiLo-DokV skeptisch bis ablehnend gegenüber stehen. „Die Branche hat zum überwiegenden Teil kein Problem mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro. Das Problem ist vielmehr die Praxisferne der Dokumentationspflicht und der hieraus entstehende bürokratische Aufwand,“ resümiert Finkenwirth die Situation.




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