Booking.com abgemahnt

Das Bundeskartellamt hat mit Booking.com auch den Marktführer unter den Buchungsportalen in Deutschland wegen der Verwendung von Meistbegünstigungsklauseln gegenüber Hotelpartnern formell abgemahnt. Mit solchen Vertragsklauseln verpflichtet das Reservierungsportal die Hotels, nirgendwo günstigere Zimmerraten oder noch freie Kapazitäten als auf diesem Portal anzubieten. „Wir begrüßen das konsequente Einschreiten des Bundeskartellamtes außerordentlich. Das ist für die Hotellerie ein weiterer Zwischenschritt zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit und zu fairerem Wettbewerb in der immer wichtiger werdenden Online-Distribution", erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Gegen das Buchungsportal HRS hatte das Bundeskartellamt am 20.12.13 eine Abstellungsverfügung erlassen, die am 09.01.15 auch einer Überprüfung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf standhielt. HRS verzichtete daraufhin auf Rechtsmittel.

Im Herbst 2013 leitete das Bundeskartellamt aufgrund einer entsprechenden Eingabe des Hotelverbandes Deutschland (IHA)Ermittlungen gegen den in Amsterdam ansässigen Portalbetreiber Booking.com ein. Wie schon beim Verfahren gegen HRS ist der Hotelverband Deutschland(IHA) offiziell Beigeladener des Verfahrens.

Nur, Amsterdam liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundeskartellamts.

Zufrieden ist Luthe, daß das Bundeskartellamt die von Booking.com anderen europäischen Kartellbehörden zwischenzeitlich angebotene Deals zur Beilegung vergleichbarer Verfahren als unzureichend einstuft und eine Annahme erklärtermaßen nicht in Betracht zieht: „Die umstrittenen Meistbegünstigungsklauseln gehören generell aus dem Geschäftsverkehr verbannt und dürfen auch nicht mit fadenscheinigen 'Verpflichtungszusagen' durch die Hintertür wieder zugelassen werden."

Allerdings kann aus der Abmahnung zunächst nicht vollstreckt werden. Das niederländische Kartellamt und das in Brüssel sind nun aufgerufen.




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