Mindestlohngesetz: Erste Korrekturen

Aufzeichnungspflichten bei der Beschäftigung von Ehepartnern, Kindern und Eltern des Arbeitgebers entfallen. Das ist eine erste Korrektur des Mindestlohngesetzes. Künftig müssen Arbeitgeber in für Schwarzarbeit anfälligen Branchen (z.B. das Gastgewerbe) bis zu einer Gehaltsgrenze von € 2 000,- brutto dokumentieren, wie viele Stunden für diese Summe gearbeitet wurde (diese Erleichterung gilt allerdings nur, wenn das regelmäßig gezahlte Entgelt oberhalb eines Stundenlohns von € 8,50 liegt). Bisher mußte bis € 2 958,-, dokumentiert werden. Diese Erleichterung tritt auch dann nur nur inkraft, wenn das Arbeitsverhältnis schon länger besteht und der Lohn in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig bezahlt wurde.

Eine Änderung des Mindestlohngesetzes sei das nicht, sagt Andrea Nahles.
Die Korrekturen werden auf dem Verordnungsweg umgesetzt.




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