Einseitige Bevorzugung der Telekom?

Die Bundesnetzagentur bevorzugt die Telekom, sagen Mitbewerber und stützen sich dabei auf ein Dokument, das EU-Gremien in Brüssel zugeleitet wurde, welche über die Handhabung des VDSL2 Vectoring jetzt zu entscheiden habe. Der ehemalige Monopolist hat bekanntlich 2015 die exklusive Nutzung von VDSL2 Vectoring in den Nahbereichen der ungefähr 7900 Hauptverteiler in Deutschland beantragt. Das Ansinnen hatten die Konkurrenten als unberechtigt zurückgewiesen. Sie sagten, so werde der Wettbewerb wieder abgewürgt.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat angekündigt, daß die Mitgliedsunternehmen des Verbands gegen die Entscheidung klagen werden, sollte die Telekom mit ihren Ansinnen durchkommen.

„Die Zusammenfassung des nochmals überarbeiteten Entwurfs läßt die massiven Bedenken der Monopolkommission, des Bundeskartellamts, der Politik und der Wettbewerber unberücksichtigt“, kritisiert Geschäftsführer Jürgen Grützner vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM). Die Möglichkeit, die Vectoring-Technologie auch im Nahbereich zu nutzen, müsse allen Markteilnehmern offen stehen. Seiner Ansicht nach wird es mit den nun vorgeschlagenen Regelungen insbesondere schwierig, Glasfaseranschlüsse (FTTB und FTTH) wirtschaftlich auszubauen, weil der Telekom erlaubt werde, ihre alten Kupferleitungen weiter zu nutzen. Er hofft nun, daß „die EU-Kommission die Gefahr für Deutschland, aber auch dessen politische Relevanz für ganz Europa erkenne und entsprechend ablehnend Stellung beziehen wird.“

Inzwischen gibt es eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur zu den Vorwürfen. Sie sagt, im Vergleich zum ersten Vorschlag sollen Wettbewerber der Telekom mehr Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring erschließen. Außerdem sollen Wettbewerber einen Vectoringausbau der Nahbereiche auch vornehmen können, wenn die Telekom dieses Gebiet vollständig mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt.

Die Bundesnetzagentur sieht nach eingehenden Untersuchungen nicht – sollte die Komission ihren Vorschlägen zustimmen -, daß sich mit dem im November standardisierten VDSL-Übertragungsverfahren „Annex Q“ eine flächendeckende Erschließung der Nahbereiche mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreichen ließe oder daß ein Vectoringausbau der Nahbereiche den Breitbandausbau insgesamt beeinträchtigen könnte.

Die Telekom hatte im Februar 2015 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur „letzten Meile“ an den Hauptverteilern einzuschränken, um die sogenannten Nahbereiche um die Hauptverteiler mit Vectoring ausbauen zu können. Das soll jetzt nicht mehr möglich sein.

Das der EU-Kommission zugeleitete Papier wird demnächst auf den Internetseiten der Kommission und die der Bundesnetzagentur verfügbar sein, sagt die Agentur und macht den Kritikern unausgesprochen den Vorwurf, sie seien nicht vollständig informiert.




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