Anwendungserlaß zu Berichtigung von Erklärungen

Das BMF hat einen Anwendungserlaß zu § 153 AO veröffentlicht. Dabei geht es um Verfahren, falls eine Steuererklärung abgegeben wurde, die sich nachträglich als fehlerhaft herausstellt und ggf. zu Steuerverkürzungen führen kann. Insbesondere werden Abgrenzungen zur Selbstanzeige aufgezeigt. Die ganze Veröffentlichung lesen sie hier hier




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