Neue steuerliche Verfahren

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine umfangreiche Änderung des Verwaltungsverfahrens. Für Unternehmen und Steuerpflichtige sind wichtig:

❐ Die Verlängerung von Abgabefristen für die Steuererklärung wird gesetzlich normiert. In Fällen der Einschaltung eines steuerlichen Beraters ist grundsätzlich eine Verlängerung bis 28.02. des Zweitfolgejahres zulässig, ohne Steuerberater ist die neue Frist der 31.07. des Folgejahres und nicht mehr wie bisher der 31.05. Achtung, diese Regelung gilt ab 2018, während die meisten Neuregelungen 2017 in Kraft treten.

❐ Die Bestimmungen zum Verspätungszuschlag bei der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen werden verschärft. Auch diese Regelung gilt ab 2018.

❐ Über Einholung einer verbindliche Auskunft wird innerhalb einer Frist von sechs Monaten entschieden.




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