Wien: Meldepflicht verschärft

Wien schreibt via Gesetzesnovelle eine Meldepflicht für all jene fest, die Zimmer oder Apartments an Gäste vermieten, egal ob gewerblich oder privat. Vermieter sind ab sofort dazu angehalten, alle Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Kontrolle der Abgabenpflicht benötigt werden. Die Auskunftspflicht gilt ebenso für Online-Portale, auf denen Zimmer oder Apartments angemietet werden können.

Die Ortstaxe macht in Wien 3,2% des Netto-Umsatzes für die Übernachtung aus, wird vom Gast bezahlt und gilt für gewerblich wie privat zustande gekommene Unterbringung. Eine am 30. September 2016 vom Wiener Landtag beschlossene Novelle legt fest: Anschriften von Unterkünften, die touristisch genutzt werden, sind binnen zwei Wochen zu melden, damit die korrekte Abführung der Steuer kontrolliert werden kann. Ebenso werden Vermittlungsplattformen dazu verpflichtet, die Identifikationsdaten und Adressen von zu vermietenden Unterkünften offenzulegen.

Der Strafrahmen für Vermieter, die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen, wurde auf € 2 100,- erhöht.

Begleitend dazu setzt Wien auf eine breit angelegte Informationskampagne.

Quelle: www.eturbonews.de




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