Mindestlohn erhöht
In der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung wird ab 01. 01.18 ein neuer Mindestlohn gelten. Darauf haben sich die Verhandlungspartner in der vergangenen Woche geeinigt. Statt wie bisher € 14,60 werden €15,26 pro Stunde gezahlt. Das ist eine Steigerung von 4,5%.
In fünf Verhandlungsrunden hatten sich die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes, die Gewerkschaften GEW und ver.di auf diese Anhebung verständigt. Sie gilt für rund 30 000 Beschäftigte, die im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und III aus- oder weitergebildet werden.
Um sicherzustellen, daß sich an die Vereinbarung gehalten, wird voraussichtlich noch im Juni eine Verordnung vom Bundestag beschlossen, die festlegt, daß nur solche Träger bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung berücksichtigt werden, die sich an den Mindestlohn halten.
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