Karlsruhe soll sich mit Schweinehaltung beschäftigen

Wenn alle Schweine so gehalten würden, bräuchte sich Karlsruhe nicht damit zu beschäftigen,.Foto: farhat export de

Der Berliner Verbraucherschutzsenator Dirk Berendt will gegen die rechtlich zugelassenen Haltungsbedingungen für Schweine klagen. Er sieht darin einen Verstoß gegen artspezifische Grundbedürfnisse der Tiere. Das Bundesverfassungsgericht soll die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung prüfen.

Die Verfassung von Berlin sehe vor, daß Tiere als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen seien. „Entgegen dieser Vorgaben verstoßen nach Auffassung vieler Experten die Vorschriften zur Haltung von Schweinen nach der Tierschutz-Nutztierverordnung gegen die artspezifischen Grundbedürfnisse von Schweinen“, sagte Berendt. Insbesondere ungenügendes Platzangebot, das Fehlen separater Liegeplätze und unzureichende Beschäftigungsmöglichkeiten drängten die Grundbedürfnisse unangemessen und damit tierschutzwidrig zurück, hieß es zur Begründung. Zwar werde im Land Berlin nur eine sehr geringe Zahl von Schweinen gehalten. Die Berliner Verbraucher hätten aber die berechtigte Erwartung, daß Tiere auch in der konventionellen Aufzucht so gehalten werden, daß ihre artspezifischen Grundbedürfnisse geachtet werden, sagte Berendt.

Der Verbrauchschutzsenat habe eine Vorlage für die Normenkontrollklage erstellt, dem der Berliner Senat noch zustimmen muß. Er sei sehr zuversichtlich, daß Karlsruhe eingeschaltet werde, so Berendt.
Quelle: Neue Fakten hotelintern Nr. 11/17




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