Klage gegen HRS in Anmarsch

Gregor Sauermann von HRS bei der Bearbeitung von Kundenanfragen, Foto HRS, Archiv

Der Hotelverband Deutschland (IHA) geht gegen HRS vor, weil das Buchungsportal durch die Anwendung von Bestpreisklauseln in die unternehmerische Freiheit von Hotels eingegriffen, Markteintritte neuer Buchungsportale verhindert und den (Provisions-)Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen beschränkt habe. Somit haben Hotels Anspruch auf Ersatz des Schadens, der z.B. durch überhöhte Kommissionszahlungen und Einbußen im Direktvertrieb entstanden sind. Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird in Deutschland befindliche Hotels hierbei unterstützen und ein kostengünstiges Prozedere anbieten. Es wird zudem ausdrücklich auf die möglicherweise Anfang Januar 2018 ablaufende Verjährungsfrist hingewiesen, so IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

„Selbstverständlich sind wir angesichts dieser Situation auf HRS zugegangen und haben eine einvernehmliche, geräuscharme Lösung zum weiteren Prozedere gesucht. HRS war jedoch nicht bereit, mit dem Hotelverband über eine „Branchenlösung“ zu reden“, erläutert Luthe.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) geht davon aus, daß eine gerichtliche Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche von Hotels gegenüber HRS mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird. Sofern Hotels Interesse an diesem gemeinsamen Vorgehen haben sollten, wird um zeitnahe Rückmeldung bis zum 31.12.17 unter hotel@haver-mailaender.de gebeten.

Alle Deutschland befindlichen Hotels, die zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen den Jahren 2005 und 2017 als Vertragspartner von HRS von Meistbegünstigungsklauseln benachteiligt waren, sind individuell eingeladen, dem Verfahren beizutreten. Ein entsprechender Vordruck zur Bevollmächtigung der Kanzlei Haver & Mailänder zum Zweck der Ergreifung verjährungsunterbrechender oder -hemmender Maßnahmen kann auf der Homepage des Hotelverbandes (www.hotellerie.de) heruntergeladen werden. Dieser erste rechtewahrende Schritt muß bis zum 31.12.17 erfolgen und ist für alle betroffenen Hotels kostenfrei.

Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Verfahren der hier vorliegenden Größenordnung kann einer Schätzung des Hotelverbands nach mit Kosten für Gutachten, Prozesse etc. in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro verbunden sein. Dieser Betrag wäre vor Einleitung der Folgeschritte von den teilnehmenden Hotels aufzubringen. Die Kanzlei Haver & Mailänder wird hierzu einen pauschalen Verteilerschlüssel auf Basis der jeweiligen HRS-Kommissionszahlungen der Vergangenheit vorschlagen, was die fairste und sachgerechteste Vorgehensweise sein dürfte. „Allen Hoteliers sei versichert, daß ohne ihre ausdrückliche und vorherige schriftliche Zustimmung keine Maßnahmen ergriffen werden, die Kostentragungspflichten für das Hotel begründen“, führt Luthe weiter aus. „ „Wir rufen alle betroffenen Hoteliers auf, trotz der vor uns liegenden Hektik des Jahresendspurts dieses wichtige Thema nicht auf die lange Bank zu schieben oder als unangenehm zu verdrängen. Lassen Sie uns so auch gemeinsam ein starkes Zeichen der Branche an alle Unternehmen der Portal-Ökonomie senden, daß sich rechtswidriges Handeln nicht auszahlen darf“, appelliert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), an die Branche.




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