Gefährliches Kohlendioxid

Ein Löscheinsatz mit einem CO2-Feuerlöscher kann in kleinen und engen Räumen wie etwa Kühl- und Vorratskammern, Schaltschrank oder kleinen Lagerräumen lebensgefährlich sein. Denn hier kann sehr schnell eine hohe Kohlendioxid-Konzentration in derRaumluft erreicht werden.

Bei 5% bis 8%-Prozent CO2 in der Atemluft droht Erstickungsgefahr.

Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), erklärt: „Pro Kilogramm CO2-Löschmitte muß mindestens eine freie Grundfläche von fünfeinhalb Quadratmetern vorhanden sein, damit eine Person, die sich im Raum aufhält um den Brand zu löschen, nicht gefährdet wird.“

Achtung: Wenn das Verhältnis von freier Grundfläche zur Löschmittelmenge kleiner ist, sollte man von außen durch den geöffneten Türspalt löschen und danach sofort die Tür schließen. Der Brandraum darf nur nach wirksamer Lüftung oder mit einem Umluft unabhängigen Atemschutzgerät betreten werden, wie es z.B.Feuerwehren einsetzen.

Mehr Informationen im Internet, www.bgn.de, Shortlink = 1598, Ansprechpartner für Fachfragen: Gerhard Sprenger, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Dynamostraße 7 – 11, 68165 Mannheim, Telefon: 0621 4456-3474 oder gerhard.sprenger@bgn.de.




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