Hotelverband rät zu Meldeschein-Überprüfung

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schafft neue Bürokratie. Der Deutsche Hotelverband (IHA) sagt, es sollte für jeden Hotelier Anlass sein, die Gestaltung des Hotelmeldescheines einer Überprüfung zu unterziehen. Schließlich sollen trotz der neuen und komplexen Vorgaben der DSGVO die von den Gästen auf dem Hotelmeldeschein gemachten Angaben nach Möglichkeit rechtskonform für Zwecke des Marketings und der Kundenbindung eingesetzt werden können. Dazu wurde ein Hotelmeldeschein-Muster entwickelt, welches auf der Homepage des Hotelverbandes (www.hotellerie.de/go/hotelmeldeschein) als Word-Dokument in deutscher und englischer Sprache steht. Das Hotel kann das Muster dann noch an die eigenen Bedürfnisse anpassen und alle notwendigen Angaben wie z.B.. die Betriebsgesellschaft oder die Kontaktdaten für die Wahrnehmung von Betroffenenrechten auf der Rückseite des Meldescheins eintragen.
Der Abschnitt „Datenschutzrechtliche Einwilligung zu freiwilligen Angaben“ enthält relevante Informationen, die in der betrieblichen Praxis von vielen Hotels angefragt bzw. abgespeichert werden: Kfz-Kennzeichen für die Parkplatz-Nutzung, Newsletterversand („Sonderangebote“), Geburtstage etc. Falls das Hotel von diesen Optionen keinen Gebrauch machen will, können diese Informationen gestrichen werden.
Der Verband sagt, das Hotelmeldeschein-Muster entspricht dem besten Wissensstand des Hotelverbandes. Sich danach zu richten ist aber ein wenig vorauseilender Gehorsam. Es gibt bislang weder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen zu Umsetzungsdetails der DSGVO, sagt IHA. So übernimmt der Hotelverband keine Gewähr oder haftet für irgendetwas, wenn das Muster nicht tauglich ist.




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