Oma's Küche: Wie man ins Gespräch kommt

Keine Kinder ab 17 Uhr. Das Restaurant „Oma's Küche" in Binz auf Rügen hat eine ungeahnte Publizität bekommen, nachdem Inhaber Rudolf Markl verkündete, nachmittags ab 17 Uhr, keine Kinder mehr in seinem Lokal haben zu wollen. Der Grund: unerzogener Nachwuchs und uneinsichtige Eltern, die das andere Publikum vergraulen. Das hat natürlich die Rechthaber auf den Plan gerufen. Darf man Gästen mit Kindern den Besuch in einem Lokal verwehren, damit andere nicht durch Kinderlärm gestört werden?

Normalerweise würde man sagen, ja man darf sich seine Gäste aussuchen. Hoteliers machen es vor, die sagen „Adults only“. Aber es gibt eine von der Bundesregierung eingerichtete Antidiskriminierungsstelle. Die Behörde hält einen Ausschluß von Kindern in Restaurants für rechtlich bedenklich. „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schütze vor Benachteiligungen aufgrund des Lebensalters, also auch des Kindesalters", erklärte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle auf Nachfrage dem Nachrichtensender n-tv.de.

Vielleicht sollte Rudolf Markl bei der Antidiskriminierungsstelle vorstellig werden und Subvention beantragen, wenn er nicht mehr genug Kundschaft hat.




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