Umsatzeinbussen durch Corona

Angela Inselkammer

Das bayerische Gastgewerbe wird durch die Corona-Infektionen erheblich stärker als befürchtet getroffen. Der Landesverband des DEHOGA hat eine Blitzumfrage unter 1.947 bayerischen Betrieben, davon 38 % in Städten über 20.000 Einwohnern, ausgewertet und sagt: 78 % der Betriebe verzeichnen Umsatzeinbußen. Durchschnittlich brechen die Umsätze bayernweit um 29 % ein. 93 % aller Betriebe verzeichnen Rückgänge bei Neubuchungen, diese gehen im Schnitt um 39 % zurück. Gefragt nach erwünschten Unterstützungsleistungen durch den Staat, hier waren Mehrfachnennungen möglich, erwarten 73 % aller Betriebe den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen, 54 % weitere Steuererleichterungen, 41 % Liquiditätshilfen, 40 % eine geänderte Kurzarbeitergeldregelung, 30 % Steuerstundung sowie 27 % die Stundung von Sozialabgaben.

„Die Umfrage zeigt: Nicht nur die Absage von Großveranstaltungen führt zu massenhaften Stornierungen sowie ausbleibenden Neubuchungen in Städten“, sagt Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. „Leere Betten bedeuten immer auch leere Restaurants, was extrem schnell zu dauerhaften Folgeschäden für den Tourismus, Bayerns zweitwichtigste Leitökonomie, führen kann“, führt Inselkammer aus, denn: „Was viele nicht wissen ist, dass es sich bei 87 % der Betriebe um klein- und mittelständische Betriebe handelt, die fast über keine Liquidität verfügen. Bleiben hier Umsätze aus, können diese dann Forderungen nicht mehr begleichen. Somit sind die Auswirkungen existenziell. Der ohnehin stattfindende Prozess des Wirtshaussterbens wird aufgrund des Umsatzrückgangs erheblich beschleunigt werden und einmal geschlossene Betriebe werden ihre Türen nie wieder öffnen.“

Aus diesem Grund bittet der Landesvdrband Bayern vom am Sonntag tagenden Koalitionsausschuss der Großen Koalition ein umfassendes Maßnahmenpaket, das unbürokratische und insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe leicht umsetzbare Maßnahmen enthält.

Konkret fordert der DEHOGA Bayern schnell wirkende, effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen. Zweitens eine Änderung der Kurzarbeitergeldregelung, die bis zum Ende der Pandemie gelten muss, die eine 100%ige Erstattung der Sozialabgaben sowie den Verzicht auf die Drittelregelung beinhaltet und nicht erst ab Antragstellung gilt, sondern ab dem Zeitpunkt des Arbeitsausfalls. Und drittens steuerliche Erleichterungen durch den reduzierten Umsatzsteuersatz für Essen. Die Maßnahme ist von der Bundesregierung sofort umsetzbar, es müssen keine neuen Programme geschaffen werden und die Betriebe müssen dafür keine Anträge ausfüllen, meint die Präsidentin.




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.