DEHOGA fordert Nothilfeprogramm

Nach den von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer beschlossenen Maßnahmen ist die Branche aktuell mit einem Verordnungschaos konfrontiert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband fordert einheitliche und praxistaugliche Regelungen.

„Wir akzeptieren alle notwendigen Maßnahmen. Das gegenwärtige Verordnungschaos jedoch ist völlig inakzeptabel. Unterschiedliche Regelungen für Hotels und Restaurants in Bund, Ländern und Gemeinden führen dazu, dass keiner mehr durchblickt. Das überfordert Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste. So macht z.B. in Baden-Württemberg jede Kommune etwas anderes. Die finanziellen und rechtlichen Folgen der Coronakrise belasten Gastronomie und Hotellerie in Deutschland bereits über alle Maßen, nun kommt auch noch die immense Unsicherheit durch die völlig uneinheitliche Umsetzung der Leitlinien und Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen hinzu", kritisiert DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. "So ist teilweise unklar: Was gilt für Cafés, was gilt für Geschäftsreisende in Hotels? Dürfen sie auch nach 18 Uhr bewirtet werden, usw.?"

Damit wird die ohnehin bestehende Verwirrung und Verzweiflung der Unternehmer und Mitarbeiter in dieser Ausnahmesituation noch einmal verstärkt. „Vielfach erreichen Sie niemanden bei der Bank und bei den Arbeitsagenturen, sie wissen nicht, ob sie überhaupt Entschädigung und Unterstützung bekommen", kritisiert Zöllick. Jetzt muss es oberste Priorität sein, ein Nothilfeprogramm für unsere Betriebe zu schaffen. „Hotellerie und Gastronomie sind bereit, alle notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Infektionen mitzutragen, bis hin zur kompletten Schließung aller Betriebe. Gleichzeitig muss den Unternehmen aber durch effektive, unbürokratische Regelungen eine Überlebensperspektive gegeben werden."

Kurzfristig sollte ein Nothilfefonds geschaffen werden, der den Unternehmen Liquidität in dieser Ausnahmesituation gibt. Wir benötigen ein effektives Hilfsprogramm in Form von direkten Finanzhilfen. Wenn keine Umsätze mehr getätigt werden können, bedarf es zwingend unbürokratischer und schneller Hilfe. Die bestehenden Förderinstrumente KfW und Bürgschaftsbanken reichen dafür derzeit nicht aus. Die verabredeten steuerlichen Liquiditätshilfen, wie z.B. Steuerstundungen und Verzicht auf Steuervorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge müssen schnellstmöglich greifen.




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