Hilferuf der Tourismus-Wirtschaft

29 Tourismus-Branchenverbände und Unternehmen wenden sich in gemeinsamer Initiative an die Regierung in Berlin und fordern Nachbesserungen zum „Corona Nothilfeprogramm“. Angesprochen werden die Bundeskanzlerin sowie die Bundesministerin für Justiz und Verbrauchschutz, der Bundesminister für Arbeit und Soziales, der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und der Bundesfinanzminister.

Die Verbände und Unternehmen sagen: Es müssen weitere Maßnahmen schnellstmöglich getroffen werden. In dem Schreiben mahnt die Branche an, dass insbesondere der touristische Mittelstand mit zwischen 11 und 249 Mitarbeitern von keiner der Hilfsmaßnahmen ausgenommen werden darf. Denn gerade diese Unternehmen würden im Nachgang der Krise gebraucht und maßgeblich helfen, schnellstmöglich wieder zum Normalzustand zurückzukehren. Diese „Regelungslücke" im Nothilfepaket für Unternehmen mit 11 - 249 Arbeitnehmern müsse dringend geschlossen werden, so das gemeinsame Branchenbegehren.

Außerdem sollten Liquiditätshilfemaßnahmen, die mit Hilfe der KFW-Kredite erfolgen sollen, auf eine staatliche Haftungsfreistellung von nahezu 100% gehoben werden. Denn häufig scheitere die Kreditvergabe an schlechten Branchenratings, unsichere Fortführungsaussichten der Betriebe und damit an der mangelnden Bereitschaft der Banken anteilig Kreditrisiken zu übernehmen. Aufgrund der erheblichen Engpässe in der Bearbeitung der Anträge auf Kurzarbeitergeld und um die Auswirkungen auf die massiv angespannte Liquiditätslage abzumildern, sollten umgehend unbürokratische Abschlagzahlungen schon Ende März/Anfang April geleistet werden.
Letztlich hält es die Branche für zwingend notwendig, den Barauszahlungsanspruch der Kundengelder bei gebuchten Reisen durch eine Gutscheinlösung oder eine Notfonds-Lösung zu ersetzen, um Liquidität in den durch die Krise angeschlagenen Unternehmen zu halten.

In der Tourismusbranche werde seit mehr als vier Wochen die schon gebuchte Reise rückabgewickelt. Dazu kommt, dass das Neugeschäft in allen Bereichen der Branche momentan komplett zum Erliegen gekommen ist. Dies wiederum in Verbindung mit der Gegebenheit, dass in der Vergangenheit abgesagte Reisen nicht nachgeholt werden können, anders als der Kauf eines Autos, belasten die Unternehmen der Branche, z.B das Reisebüro, der Reiseveranstalter, die Hotellerie, Gastronomie, Veranstaltungszentren und Mobilitätsanbieter wie Busunternehmen oder Airlines die Regulierungen sehr viel mehr als andere und zwar in ungekanntem und unvergleichlichem Ausmaß, heißt es beim BTW.




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.