Dorint hat Hotels wieder auf

Dirk Iserlohe

Der durch lokale Allgemeinverfügung untersagte Betrieb von Hotels hat die Dorint GmbH nicht hingenommen. Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH, hat u.a. vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht, worauf die Stadt Köln die Beherbergung wieder zulässt, soweit es sich nicht um touristische Ankünfte handelt. Touristische Beherbergung hat das Land NRW untersagt und daran dürfte sich in absehbarer Zeit nichts ändern. Das Gericht hat die Angelegenheit für erledigt erklärt. Iserlohe hat so nicht nur den Betrieb der Dorint Hotels wieder ermöglicht, sondern auch alle anderen in der Stadt Köln.

Von den landesweiten Hotels der Dorint sind jetzt lediglich noch die auf Sylt und den Osteeinseln geschlossen.

Als Nebeneffekt aus dem nicht ausgetragenen Rechtsstreit hat sich ergeben, dass die Untersagung, touristische Übernachtungen zu generieren, schadenersatzfähig ist. Das Verbot der touristischen Leistung ist eine Präventivschutzmaßnahme nach § 16 IfSG.
www.dorint.com




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