Geld kommt wieder

Die Untersagung von touristische Übernachtungen in Hotels, ist schadenersatzfähig. Das Verbot der touristischen Leistung ist eine Präventivschutzmaßnahme nach § 16 IfSG, wie schon auf NFh zu lesen war. Dieses Faktum hat der bayerische Landeverband des DEHOGA zum Anlass genommen, eine externen Anwaltskanzlei prüfen zu lassen wie sich Entschädigungsansprüche für die Branche artikulurieren lassen.

Das von der Kanzlei erstellte Rechtsgutachten kommt zu dem wesentlichen Ergebnis, dass Entschädigungsansprüche für die betroffenen Betriebe auf Grund des Infektionsschutzgesetzes und weiterer, außerhalb dieses Gesetzes bestehender Anspruchsgrundlagen gegeben sein können. Die Rechtslage ist komplex und höchstrichterliche Entscheidungen gibt es zu den aktuellen Sachverhalten ntürlich nicht. Um eine individuelle bürokratische Antragstellung bei den Gesundheitsämtern zu ersparen und eine Klageflut zu vermeiden, wird der Verband sich mit den Ergebnissen des Gutachtens an die Politik wenden und nachdrücklich einen sofortigen Rettungsfonds mit Entschädigungszahlungen für das Gastgewerbe einfordern.

Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern von einer individuellen Antragstellung an die Gesundheitsämter und von Klagen auf Entschädigung abzusehen. Da die 3-Monats-Frist zur Stellung von Entschädigungsanträgen ab Betriebsschließung bzw. -einschränkung noch bis mindestens Anfang Juni 2020 läuft, besteht auch noch kein Handlungsdruck. Ebenso rät der Verband zum jetzigen Zeitpunkt ausdrücklich von der Beteiligung an diesbezüglichen Sammelklagen ab.

Dass die Exekutive weiß, dass sie nicht mit den jetzt eingeleiteten Maßnahmen aus dem Obligo kommt, hat Wirtschaftsminister Altmaier schon erkennen lassen. Er hat in einem Gespräch mit der Tageszeitung Welt schon von einem Entschädigungsfonds gesprochen. Der wird aber dann nicht nur für gastgewerbliche Betriebe eingerichtet werden, sondern auch für den Einzelhandel und für von den Schließungen betroffenen Dinestleistern.




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