Zöllick stellt Alarmsignale auf schrill

Corona-Schock im Gastgewerbe. Der Zugang in Arbeitslosigkeit stieg im April im deutschen Gastgewerbe um nie dagewesene 208,2% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das ist die höchste Steigerung aller Branchen der deutschen Wirtschaft. Auch bei der Kurzarbeit sind die Zahlen in Gastronomie und Hotellerie extrem hoch. So wurde im März und April für mehr als eine Million Beschäftige Kurzarbeit angezeigt.

Guido Zöllick, der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands: „Das sind katastrophale Zahlen. Für Unternehmer wie Mitarbeiter ist das eine dramatische Ausnahmesituation. Das Gastgewerbe liegt am Boden.“ Die Zahlen treffen eine Branche, die in den letzten zehn Jahren mehr als 300.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen hat. Die noch im Februar, also vor weniger als drei Monaten, dringend Fachkräfte gesucht hat. Eine Branche, die in der Vergangenheit das Instrument der Kurzarbeit so gut wie gar nicht genutzt hat. Doch jetzt wurde im März und April für 1.025.512 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Damit sind insgesamt mehr als 95% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe betroffen. Zum Vergleich: Der Wert für Februar lag bei 173.

Der Zugang in Arbeitslosigkeit beträgt in absoluten Zahlen: 35.348 Beschäftige, das entspricht den erwähnten Anstieg um 208,2 %. Die alarmierenden Arbeitsmarktzahlen machen die verheerenden Auswirkungen deutlich, die durch den Umgang mit dem Virus entstanden sind.

Gideo Züllick sagt: Die bisherigen Liquiditätshilfen reichten nicht aus. Zudem sei die Erstattung des Kurzarbeitergeldes für März laut einer aktuellen Umfrage in 84 Prozent der Fälle noch nicht bei den Firmen eingetroffen. Auch für April mussten die Löhne und Gehälter überwiesen werden. Dazu kämen die Fixkosten. Der Liquiditätsengpass verschärfe sich. „Der Rettungsfonds mit direkten Finanzhilfen muss schnell auf den Weg gebracht werden, ansonsten werden viele Betriebe den Mai nicht überleben“, warnt Zöllick.

Er fordert, einen Anspruch auf Pachtminderung gesetzlich zu verankern.




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