Perspektive für bayerisches Gastgewerbe

Den Mitgliedern des bayerischen Landesverbands des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands wird per eMail mitgeteilt: heute haben wir von der Bayerischen Staatsregierung die von uns, liebes Mitglied, geforderte Perspektive zur Eröffnung von Betrieben bekommen: In zunächst drei Stufen werden ab 18. Mai die Außengastronomie, ab 25. Mai Speiselokale und ab 30. Mai Beherbergungsbetriebe unter speziellen Auflagen öffnen dürfen. Diesbezüglich stehen wir, wie berichtet, im engen Austausch mit der Staatsregierung, um überbordende Auflagen zu verhindern. Wie erwartet sind bei diesen ersten Eröffnungsterminen noch nicht alle Betriebstypen und -teile berücksichtigt (Anmerkung der Redaktion: Wellness Saunen und Schwimmbäder bleiben geschlossen) - uns ist es deshalb sehr wichtig zu betonen, dass wir uns nicht zurücklehnen, sondern mit vollem Engagement Lösungen auch für diese Kolleginnen und Kollegen suchen.

Hier ist die der Aussendung zugrundeliegende Pressemitteilung:
https://te440e6ac.emailsys1a.net/c/76/2848211/2111/0/12388615/155/155395...




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