Ausreisebeschränkungen gesetzeswidrig?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Mitte März verhängten Ausreisebeschränkungen. Das Innenministerium hatte bekanntlich das Verbot mit dem Schutz der Bevölkerung vor einer Pandemie begründet. Mit dem Eindämmen der Infektion werde die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sichergestellt, dem diene das Verbot der Ausreise.

Allerdings sei die Begründung zu pauschal, da weder von einer Ausreise von Personen aus dem Bundesgebiet noch von einer Wiedereinreise eine unmittelbare Gefahr für das deutsche Gesundheitssystem ausgegangen wäre, so der Wissenschaftliche Dienst. Der weist darauf hin, dass normalerweise so etwas bei Hooligans, gewalttätigen Demonstranten, Extremisten oder Islamisten angewendet werde, bei denen von einer akuten Gefahr ausgegangen werden müsse. Bei Reisewilligen eine Infektionsgefahr anzunehmen sei einfach zu pauschal, und sie am Reisen zu hindern, verstoße gegen das Recht auf Freizügigkeit.

Eine Reaktion aus dem Innenministerium ist bisher nicht bekannt. Allerdings wird Reisen demnächst wieder möglich. Mecklenburg-Vorpommern ist eines der ersten deutschen Bundesländer, wo Urlauber wieder hin dürfen. Auch Schleswig-Holstein ist wieder offen. Hier wie da werden allerdings Restriktionen angesagt.

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Reisende, die aus deutschen „Risikogebieten“ kommen, ihren gebuchten Urlaub nicht antreten. Das sind zwar z.Zt. wenige Landkreise in ganz Deutschland, aber es könnten ja mehr werden, deshalb wird es ab dem 25.05.20 in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut auf https://www.lagus.mv-regierung.de/Arbeitsschutz/ weitere Informationen geben. Auf dieser Grundlage sollen die Beherbergungsstätten ihr Gäste-Management orientieren.

Die Sache hat mindestens einen Haken. Wer über eine Online-Plattform Urlaub gebucht hat, von dem kennen Hotels lediglich den Namen. Das machen die Portale, damit die Hotels nicht in ihrem Revier wildern. So können die Hotels schlicht nicht wissen, ob jemand aus einem „Risikogebiet“ kommt.
Auch für Urlauber ist mit Maskenpflicht und Abstandsregelung ein Aufenthalt nicht sehr prickelnd, zumal Schleswig-Holsteins Ministerpräident ankündigte, er werde die Strände überwachen lassen.

Einreisende nach Deutschland sollen künftig nur noch in Quarantäne geschickt werden, wenn sie aus Ländern mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vorangegangenen sieben Tagen kommen. Im Fall Österreichs wären das rund 614 Neuinfektionen pro Tag, also mehr als das Zehnfache der aktuellen Neuinfektionszahlen, hat ein kluger Kopf errechnet.




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