Rechtssicherheit für papierlosen Check-in

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die noch ausstehende Beherbergungsmeldedatenverordnung verkündet und damit Rechtssicherheit für den papierlosen Check-in im Hotel geschaffen. Sich papierlos anmelden ist zwar schon seit dem 01 01.20 mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetz zulässig, doch erst mit der erlassenen Rechtsverordnung herrscht Rechtssicherheit. „Wir begrüßen, dass der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier nun durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren mittels Personalausweis oder – für die Praxis wohl relevanter – mit Kreditkarte ersetzt werden kann. Diese von uns seit vielen Jahren geforderten Änderungen kommen gerade noch rechtzeitig, um den Hotels in Zeiten der Corona-Pandemie beim Wiederhochfahren der Betriebe auch einen kontaktlosen, digitalen Check-in der Gäste rechtssicher zu ermöglichen“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Damit kann der „digitale Hotelmeldeschein“ das bisherige papierhafte Meldewesen ergänzen, bzw. ablösen. Der Hotelverband geht davon aus, dass durch den digitalen Check-in mittel- bis langfristig auf bis zu 150 Millionen Papiermeldescheine pro Jahr entfallen und sieht ein Kostensenkungspotential von rund € 100 Mio. p.a.




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