Keine weitere Steuersenkung
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur Mehrwertsteuer geäußert, mit welcher das Hotelfrühstück zu berechnen ist, wie der bayerische Landesverband des DEHOGA seinen Mitgliedern mitteilt. Die Hoffnung, es werde systemkonform zugehen, nämlich dass die Nebensache wie die Hauptsache zu versteuern sei, hat sich zerschlagen. Das Ministerium teilt mit, es sei nicht zu beanstanden, bei einem Gesamtverkaufspreis, beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks, wenn der Anteil der Getränke pauschal mit 30% des Gesamtverkaufspreises angesetzt werde, was bei einem ortsüblichen Frühstück der blanke Hohn ist. Es bleibt als einzige Lösung die konkrete Kalkulation des Anteils der Getränke, der in aller Regel zu einem deutlich niedrigeren prozentualen Anteil am Gesamtverkaufspreis führen wird, vorzunehmen und mit dem allgemeinen Steuersatz von derzeit 16% bzw. ab 01.02.21 mit 19% zu unterwerfen ist. Man kann sich den bürokratischen Aufwand dafür unschwer vorstellen.
Aus diesem Anlass verlässt der Verband erstmals seine staatstreue Haltung. „Wir werden das so nicht hinnehmen und in einer konzentrierten Aktion all unsere Kontakte mobilisieren, um dem Wahnsinn des Bundesfinanzministeriums Einhalt zu bieten.“
Im Nachsatz sagt der Verband allerdings: Umso mehr müssen wir zusammenstehen, um im nächsten Jahr nicht nur die Entfristung der Umsatzsteuerreduzierung zu bekommen, sondern auch die Einbeziehung der Getränke zu erreichen.
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