Söder liebt die Gastronomie nicht

Das Kabinett von Markus Söder hat am gestrigen Dienstag (28.07.20) das Bußgeld, das Betriebe zahlen müssen, wenn ihnen Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung nachgewiesen werden von € 5000,- auf € 25.000 erhöht. Das kann man nur als sadistisch bezeichnen.

Die Betriebe sind durch den gesamten Umgang mit dem Virus in ihrer Substanz in einem Maße geschädigt, der noch überhaupt nicht absehbar ist. Es ist schleierhaft, was eine derartige Verschärfung bewirken soll, denn viele Teile der als „Schutzverordnung“ apostrophierten Bestimmungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Aktuell: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischen Risikogebieten vorläufig außer Vollzug gesetzt. Demnach sei es nicht verhältnismäßig, dass eine Überschreitung des Grenzwerts von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner automatisch zu einem Beherbergungsverbot führt. Zudem werde dem »Publizitätsgebot nicht hinreichend Rechnung» getragen. Der Verweis auf die Veröffentlichung des RKI genüge nicht. Denn für Betreiber von Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sei nicht erkennbar, wo sie die aktuellen Infektionszahlen finden können.

Auf der anderen Seite, sind Bestimmungen schlicht nicht umsetz- oder kontrollierbar, wie z.B. die Verpflichtung, Name, Anschrift und Tel.-Nr. eines Gastes zu dokumentieren. Service-Mitarbeiter können sich nicht den Personalausweis zeigen lassen, so ist das eine Vertrauenssache, es sei denn, man stellt die Polizei neben den Service für eine Überprüfung der Kontaktdaten.

Wie haarig die Angelegenheit ist, zeigt ein Fall in Berlin. Zwischen dem 16. und 18. 07.20 ist es in einem Brauhaus Neulich in der Selchower Straße zu einem «nachgewiesenen Infektionsgeschehen» mit bisher 18 bestätigten Fällen gekommen, teilt das Bezirksamt mit. Gesucht würden nun weitere Gäste, die in dem Zeitraum in dem Lokal waren. «Bisher stehen 68 Gäste und 7 Beschäftigte des Brauhaus Neulich unter Quarantäne.» Insbesondere würden 41 Gäste gesucht, deren Namensangaben in den Listen vom 16. Juli unvollständig oder falsch seien, heißt es. Wie der Bezirk weiter erklärte, gibt es Anhaltspunkte, dass die verpflichtende Anwesenheitsdokumentation «nicht zu jedem Zeitpunkt ordnungsgemäß geführt wurde», hieß es. Man müsse davon ausgehen, dass weitere Gäste bisher unerkannt blieben. «Das Bezirksamt Neukölln prüft in diesem Zusammenhang die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.»

Jeder Gastwirt, aber auch jeder Gast trage eine Verantwortung für die vollständige und wahrheitsgemäße Dokumentation der Anwesenheiten, erklärte der Neuköllner Gesundheitsstadtrat Falko Liecke, worüber das Portal Tageskarte berichtet.

Wenn so was in Bayern passiert, drohen dem Wirt jetzt € 25.000,- Bußgeld. Da macht er doch wohl besser seinen Laden vorher zu.




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