Corona-Regulierung verschärft

Mit der Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 14.08.20 wurde die Geltung der Maßnahmen zum Infektionsschutz bis zum 02.09.20 verlängert und im Ministerblatt veröffentlicht.

In die Verordnung wieder aufgenommen wurde eine Regelung, die ein Beherbergungsverbots für Ankünfte aus Landkreisen, Gemeinden oder abgegrenzten Gemeindeteilen innerhalb Deutschlands, bei denen aufgrund infektionsschutzrechtlicher Daten ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus angenommen wird. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird aufgrund des in diesem Zusammenhang getroffenen Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs vom 28. 07.20 die betreffenden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlichen. Maßstab sind hier nun nicht mehr die bisher mehr als 50 Infizierten im 7-Tages-Rhytmus, bezogen auf 100.000 Einwohner, sondern Einzelfallentscheidungen. Aktuell liegen noch keine entsprechenden Bekanntmachungen des Gesundheitsministeriums vor. Dazu unterrichtet der DEHOGA Bayern die Mitglieder.




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