Die Schwierigkeit mit den Kontaktlisten

Der jüngste Beschluss, der einer Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder folgte, enthält eine Passage, in der es u.a. heißt: „... Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50,-€ gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden."

Kundschaft, die falsche Angaben macht, wird mit einem Bußgeld belegt. In NRW sogar in Höhe von € 250,-.

In der Pressekonferenz hat sich die Bundeskanzlerin unabhängig davon eindeutig darauf festgelegt, dass das Bußgeld vom Betreiber des Betriebes gezahlt werden müsse. Da dies vollkommen an der Realität vorbeiginge, ist das inzwischen zurück genommen. Aber es ist völlig ungeklärt, wie der Zuständige in der Gastwirtschaft das kontrollieren soll. Klar, wenn sich jemand mit Donald Duck oder Hänschen Klein einträgt, ist das erkennbar (im zweiten Fall schon etwas weniger), aber wenn jemand sich mit Müller statt Schmitz einträgt? Oder eine falsche Telefonnr. angibt?

Nun ist der Gedanke aufgetaucht, der Personalausweis solle vorgelegt werden.
Dazu hat sich der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) laut dpa geäußert. Er lehnt verpflichtende Ausweiskontrollen durch Gaststättenbetreiber zur Überprüfung der Corona-Besucherlisten kategorisch ab. „Der Beschluss der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin verlangt ja gerade nur Plausibilitätskontrollen. Darüber sollten wir in Baden-Württemberg nicht hinausgehen“, sagte Wolf am Donnerstag in Stuttgart. Es könne nicht sein, dass sich Gaststättenbetreiber Ausweispapiere aller Gäste vorlegen lassen müssten, um sie mit den Angaben in Kontaktlisten abzugleichen.

„Wirte sind keine Hilfssheriffs. Identitätsfeststellungen sind eine klassisch hoheitliche Aufgabe, die wir nicht auf Gastronomiebetreiber abwälzen dürfen."
Wirte und Veranstalter müssten die Angaben künftig „auf Glaubwürdigkeit und Richtigkeit“ überprüfen, hatte Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) am Dienstagabend erklärt. Das aber ist, wie geschildert, nicht zielführend.

Davon hat sich möglicherweise der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt leiten lassen und in seinem Hoheitsgebiet das Führen solcher Listen abgelehnt.




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