BGN zu Lüftungskonzepten

Maximal 1000 ppm darf die vom menschlichen Ausatemstrom erzeugte CO2-Konzentration im Raum maximal betragen. Das gibt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vor. Diese Grenzkonzentration darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Zur Verringerung des Infektionsrisikos durch Aerosole soll ein geringerer Wert angestrebt werden.

Sofern keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind, lautet die einfachste Möglichkeit: Fenster auf und stoßlüften! Wie oft und wie lange hängt ab von der Raumgröße und der Anzahl der Gäste im Raum. Eine Lüftungsampel kann zur Kontrolle hilfreich sein.

Eine für Beschäftigte und Gäste bequemere und vor allem wärmere Lösung bieten Lüftungsanlagen. Hierbei lohnt es, sich beraten zu lassen. Denn ganz einfach ist das nicht und es müssen einige Punkte beachtet werden. 

Zunächst sollte aus der Zahl der Personen, deren Aktivitätsgrad sowie der gewählten CO2-Zielkonzentration, der erforderliche Gesamtvolumenstrom ermittelt werden. Dieser wird mit dem tatsächlichen Außenluftvolumenstrom der Lüftungsanlage verglichen. Damit kann festgestellt werden, ob die Leistung der Lüftungsanlage ausreicht. Wichtig hierbei: Man sollte versuchen, die ausreichende Luftqualität ausschließlich durch die Zuführung von Außenluft zu erreichen!

Durch ergänzende Maßnahmen wie z. B. durch den Einsatz von sogenannten Luftreinigern kann die Konzentration von Aerosolen in der Raumluft weiter gesenkt werden. Diese sollen insbesondere SARS-CoV-2-Viren abscheiden oder inaktivieren können. Geeignet sind Geräte mit Filtern der Klassen H13 und H 14 („HEPA-Filter“) sowie geschlossene UV-C-Strahler, die nicht Ozon bildend sind. Auch hier gilt: Beratung vor Anschaffung! Eine Grundlage bietet dazu das BGN-Positionspapier „Infektionsschutzgerechte Lüftung von Arbeitsbereichen“.

Achtung! Luftreiniger verringern die Menge der Schadstoffe in der Luft. Sie haben keinen Einfluss auf die CO2-Konzentration im Raum.

Im Moment werden zahlreiche weitere Verfahren zur Bekämpfung von Viren diskutiert, sagt die BGN und verweist darauf, dass bei kaltem Plasma, Ozon, Elektrofiltern, Ionisation oder z.B Versprühen von Desinfektionsmitteln jeglicher Art weder die Wirkung auf Viren ausreichend belegt sei noch nachteilige Nebenwirkungen auf Mescnh und Tier ausgeschlossen sind. Deshalb wird deren Einsatz derzeit nicht empfohlen.

Weiterführende Informationen im Internet:
 www.bgn.de/corona




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