Vorletztes Beherbergungsverbot nichtig

Ankünfte aus Corona-Risikogebieten dürfen in Sachsen-Anhalt in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen wieder übernachten: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat das von der Landesregierung erlassene Beherbergungsverbot für nichtig erklärt. Damit war der Eilantrag eines Vermieters und Inhabers von Ferienwohnungen in Naumburg (Burgenlandkreis) gegen das Beherbergungsverbot erfolgreich, meldet dpa.

Damit ist nur noch in einem Bundesland ein Beherbergungsverbot inkraft, nämlich in Hamburg, dort konnte sich die Rechtsprechung der Argumentation der Klägerin nicht anschließen, die will allerdings die nächsthöhere Instanz anrufen.

Das alles wird allerdings an Relevanz verlieren, wenn – wie erwachtet – gestützt auf das Coronaschutzgesetz, wieder ein allgemeines Verbot von touristischen Übernachtungen am heutigen Mittwoch verkündet wird.




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