Proteste halten sich in Grenzen

Das Gastgewerbe hat den „Shutdown" umgesetzt, die Hotellerie die Abreise ihrer inländischen touristischen Kundschaft veranlasst, die in Bayern war besonders froh, dass die Staatskanzlei Frist bis Montagmittag einräumte und nicht auf Mitternacht bestand, als die Verordnung inkraft trat.

Proteste gegen den neuerlichen Eingriff in die Gewerbefreiheit halten sich in Grenzen. Das kann darauf zurückgeführt werden, dass Berlin großzügige Entschädigungen angekündigt hat, die sich auf bis 75% des Umsatzes belaufen sollen, die im Vergleichsmonat November 2019 erwirtschaftet wurden.

Doch Details zu der Prozedur gibt es nicht. „Die am 28. Oktober angekündigten Entschädigungen der finanziellen Ausfälle müssen jetzt schnell und unbürokratisch kommen“, fordert Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Bundesverband). „Die Erwartungen der Betriebe dürfen jetzt nicht enttäuscht werden.“ Die Hilfen müssten noch im November fließen. Schnelle Abschlagszahlungen seien unverzichtbar. Die Entschädigung müsse dabei für alle Unternehmen der Branche unabhängig ihrer Größe gelten. Das EU-Beihilferecht ließe das zu, sagt er, die Zeit dränge. Unternehmer wie Mitarbeiter benötigen Planungssicherheit. „Unsere Betriebe sind keine Garagen, die man einfach zusperrt“, so Zöllick und verweist auf die Vielzahl noch offener praktischer Fragen, insbesondere zum Thema, welche Umsätze wie angerechnet werden.

Was ist mit Betrieben, die im November 2019 noch gar nicht existierten?

„Wenn die angekündigte Finanzhilfe nicht in zeitlicher Nähe zur Grundrechtseinschränkung zur Verfügung gestellt wird, dann kann die nur vage Aussicht auf diese Finanzhilfe auch nicht die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs begründen und legitimieren.“

Bisher halten sich mittelständische Betriebe bei Klagen zurück. Wenn es Entschädigungen gibt, ist der Rechtsweg auch nicht sinnvoll. Einer, der sich von einer Klage nicht abhalten lässt, ist Dirk Iserlohe, AR Vorsitzender bei Dorint. Er klagt nach eigenen Angaben vor allen zuständigen Oberverwaltungsgerichten. Das ist verständlich, zählt doch die Dorint GmbH mit ca. 3000 Beschäftigten bisher nicht zu den Unternehmen, die entschädigt werden sollen.




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