Zwangsenteignung droht

Die Bundesregierung will ein neues Infektionsschutzgesetz durch das Parlament bringen. Der Entwurf nennt sich „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, in dem auch die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs gastronomischer Einrichtungen sowie die Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungen im Falle einer Pandemie geregelt werden.

Der Deutsche Hotel-und Gaststättenverband meint, damit werde eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen geschaffen, die einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers bedeuten. Es sei inkonsequent und verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für die betroffenen Betriebe vorgesehen sei. Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband): „Wenn der Gesetzgeber vor der beschleunigten Verabschiedung am 18. November keine Korrekturen vornimmt, die Entschädigungen vorsehen, werden wir für die Branche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.“

Derzeit lassen deutschlandweit Verwaltungsgerichte den aktuellen Shutdown im Gastgewerbe durchgehen, weil Entschädigungsleistungen für November angekündigt wurden. Sollte die Schließung der Betriebe verlängert werden, müsse dies auch für den Dezember gelten.

„Jetzt ist es umso wichtiger, für künftige Maßnahmen klare Entschädigungsregelungen zu treffen. Ich erwarte, dass dieses Gesetzgebungsverfahren gestoppt wird oder, zumindest kurzfristig, eine Entschädigungsregelung in den Gesetzentwurf aufgenommen wird“, so Zöllick. „Alles andere käme einer Zwangsenteignung gleich.“




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