Branche wird ungehaltener

Während sich bisher die gastgewerblichen Verbände mit Kritik am Umgang mit Corona zurück hielten, wird der Ton nun doch rauher. Schon dass die Novemberhilfe erst am 25.11.20 beantragt werden konnte und immer noch nicht bearbeitet wird, sorgte für Unmut. Nun gibt es neues Chaos, wie der bayerische Landesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands seinen Mitgliedern mittteilt.

Die Berechnungsgrundlage bei Überbrückungshilfe II ist geändert worden. Bisher mussten Betriebe zur Beantragung der Überbrückungshilfe II Umsatzeinbrüche nachweisen. Basierend auf deren Höhe wurden bestimmte Fixkosten in Höhe eines bestimmen Prozentsatzes erstattet. Es wurden nun „aufgrund beihilferechtlicher Probleme“ die Bedingungen dahingehend geändert, dass eine zusätzliche einzelfallabhängige Obergrenze eingeführt wird. Der Betrieb muss nun im Überprüfungszeitraum tatsächlich einen Verlust erlitten haben, einen Liquiditätsengpass, wie bei der Soforthilfe. Es wird empfohlen, den Steuerberater zu kontaktieren

Der Verband sagt, zwischen dem von politischer Seite öffentlichkeitswirksam Verkündeten und dem offensichtlich auf Sachbearbeiterebene Entschiedenene klaffe eine ganz erhebliche Lücke. Zudem seien die Art und Weise der Kommunikation sowie deren Inhalt unsäglich.




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