Corona-Blüte

Die Verlängerung des Lockdowns hat auch Corona-Blüten hervorgebracht. Private Zusammenkünfte können nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person stattfinden. Man kann also noch die Oma treffen, aber nicht den Opa, vielleicht noch abwechselnd. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Eine weitere Corona-Blüte ist das Verbot touristische Reisen in sogenannten Corona-Hotspots (mehr als 200 Infektionen bei einem Panel von 100 000 innerhalb von sieben Tagen). Hier darf man sich nicht mehr als 15 km im Umkreis bewegen. Bayern hat das schon beschlossen, andere Bundesländer zögern noch.




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