Neue Belastung für die Gastronomie

Das Bundeskabinett hat eine Novelle zur Änderung des Verpackungsgesetzes auf den Weg gebracht. Restaurants, Cafés und Bistros sind ab 2023 verpflichtet, ihrer Kundschaft den Coffee-to-go oder das Take-away-Gericht in einem Mehrwegbehältnis anzubieten.

Eine Ausnahme gilt dabei für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 80 qm und maximal fünf Mitarbeitern.

Außerdem wird die Pfandpflicht auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie Getränkedosen erweitert.
Das muss aber alles noch durch die parlamentarischen Gremien.




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