„Exitstrategie“ vorgelegt

Die gastgewerblichen Verbände mahnen schon seit einiger Zeit die Exekutive, eine „Exitstrategie“ zu entwickeln, wie ein Ausstieg aus den „Coronaschutzverordnungen“ zu bewerkstelligen sei, findet aber bisher kein Gehör. Sie haben deshalb jetzt etwas selbst entwickelt, worauf sich die DEHOGA Landesverbände Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz verständigt haben, Baden-Württemberg bleibt hier erst einmal abseits, von den anderen ist keine Resonanz vernehmbar.

Hier die „Exitstrategie“

Stufe 1: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 75 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung der Beherbergung und Außengastronomie
Beherbergung: Öffnung für alle, unabhängig vom Reiseanlass.

Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln.
Bereitstellung einer angemessenen Verpflegung für die Hausgäste, um Bewegungen außerhalb des Hotels zu vermeiden.

Gastronomie: Gastronombetriebe bleiben geschlossen, davon ausgenommen Abhol- und Lieferservice von mitnahmefähigen Speisen.

Außengastronomie: Öffnung von Biergärten, Straßen-Cafés, Terrassen ausschließlich mit Tischservice.
Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln.

Stufe 2: Wenn eine 7 Tage-Inzidenz von 50 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung der Speisen-Gastronomie
Beherbergung:

Öffnung der Hotelrestaurants auch für Kundschaft, die nicht logiert.
Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln.

Gastronomie: Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Eisdielen und ähnlichen Betriebsformen.
Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln.
Außengastronomie: Öffnung von Biergärten, Straßen-Cafés, Terrassen und ähnliches.
Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln.

Tagungen und Veranstaltungen: ausschließlich in gastgewerblichen Betrieben, unter Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln.

Stufe 3: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung der Getränke-Gastronomie.

Beherbergung: Öffnung der getränkegeprägten Bereiche in der Lobby, Hotelbar, Lounge Zusätzlich sind Buffets und Abholbereiche wieder zulässig, Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln.
Gastronomie:

Öffnung der getränkegeprägten Gastronomie, das sind Kneipen, Vinotheken, Schankwirtschaften und ähnliche.

Zusätzlich sind Buffets, Abholbereiche und Theken zulässig.
Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln.

Außengastronomie: Öffnung von Biergärten, Straßen-Cafés, Terrassen und ähnliches.
Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln.

Stufe 4: Wenn eine 7-Tage Inzidenz von 20 und kleiner erreicht wird, dann: Öffnung von Bars, Clubs und Diskotheken. Clubs und Diskotheken können mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten geöffnet werden (ohne Tanzflächen).

Daneben fordern die Verbände, eine dauerhafte Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für alle Leistungen des Gastgewerbes. Um die Ertragskraft des Gastgewerbes nachhaltig zu stärken, bedarf es der dauerhaften Absenkung der Umsatzsteuer für alle Leistungen des Gastgewerbes auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz. Die Befristung 31.12.22 ist aufzuheben und um Getränke zu ergänzen, da gerade die Getränke-Gastronomie überproportional lange geschlossen war.




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