Best Western macht Schule

Die BWH Hotel Group Central Europe will einen Beitrag leisten, um die durch den Umgang mit dem Corona-Virus vertrackte Situation an deutschen Schulen zu entspannen: Häuser, die mit der Marke Best Western oder WorldHotels betrieben werden, bieten Schulen Räumlichkeiten an, wie es heißt größtenteils zum Selbstkostenpreis, manchmal sogar komplett kostenfrei, damit die Heranwachsenden unterrichtet werden können. Schulklassen finden in großzügigen Seminar- und Tagungsräumen der Hotels Platz.

„Wir machen Schule! Das ist das Motto mit dem Hotels Schulen vor Ort unterstützen wollen und ihre Tagungs- und Seminarräume für Schulklassen öffnen. Wir möchten Schulen und Schüler mit diesem Angebot unterstützen und zur Entlastung der angespannten Situationen in den Schulen beitragen.
Die Seminar- und Tagungsräume der Best Western Hotels & Resorts und der WorldHotels Collection sind optimal vorbereitet und bieten ausreichend Platz, so dass Abstandsregeln während des Unterrichts optimal eingehalten werden können. Zudem finden Schulklassen in den Hotels der Gruppe eine moderne technische Ausstattung sowie stabiles W-Lan. Die Hotels der BWH Hotel Group Central Europe haben zudem alle konsequente Hygiene- und Sicherheitskonzepte bereits seit vielen Monaten realisiert. Sämtliche Hygienerichtlinien werden mit einem „We Care Clean “ Programm eingehalten und mehr.

Auf einerWebsite www.bestwestern.de/wir-machen-schule.html finden Schulen, Lehrer oder Elternvertreter das gesamte Angebot mit den teilnehmenden Hotels und können direkt Kontakt aufnehmen oder online ihre Anfrage stellen.

Nun bleibt abzuwarten, ob das Angebot auch die Zustimmung der Exekutive findet. Immerhin ist bekannt, dass sich in Baden-Württemberg das Sozialministerium dagegen gewandt hat, und dem DEHOGA Landesverband mitteilte, dass Hotels Zimmer Firmen als „Homeoffice“ vermiete. Das erlaube die Coronaschutzverordnung nicht, die für Hotels nur Geschäftsreisende erlaube.

Aber das Ministerium hat dann auf Nachfrage doch eine Lösung gefunden und mitgeteilt, dass eine Zimmervermietung als „Homeoffice“ doch möglich sei, unter folgenden Bedingungen:

Von einer zulässigen Nutzung in diesem Sinne sei insbesondere auszugehen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
} Die angestrebte „Hotel-Office-Nutzung“ muss abgrenzbar und getrennt von den Gästen des Beherbergungsbetriebs (Geschäftsreisenden) sein.
} Die „Hotel-Office-Nutzer“ dürfen nicht unter Berufung auf §1d Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2 durch den Hotelbetrieb verpflegt werden oder übernachten. Insbesondere ist die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hotelbars, Frühstücksräume oder Restaurants nicht gestattet.
} Die angestrebte „Hotel-Office-Lösung“ darf Beschäftigten eines Arbeitgebers zur Verfügung gestellt werden, die aus privaten Gründen nicht von zuhause aus arbeiten können. Der Arbeitgeber hat dies dem Hotelbetreiber mit einer Bescheinigung nachzuweisen, dass die Anmietung zu Zwecken des alternativen Home-Office erfolgt. Er trägt auch die Kosten für die Anmietung der Arbeitsplätze, wie das bei einer Anmietung zusätzlicher Büroräume der Fall wäre.

Es ist anzunehmen, dass unter diesen Aspekten die Abgabe von Seminar- und Tagungsräume für schulische Zwecke möglich ist.




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