Testen ermöglicht Öffnung der Gastronomie

Im österreichischen Bundesland Voralberg wird der Gastronomie erlaubt, ab 15.03.21 Gäste zu empfangen und das innen wie außen, aber die Sperrstunde bleibt bei 20.00 Uhr.

Wer einkehrt, braucht einen gültigen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden ist, und er wird registriert. Pro Tisch dürfen maximal vier Personen Platz nehmen Es sei denn es handele sich um Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Der Abstand zwischen den Tischen muss 2 m betragen, und die Sperrstunde bleibt vorerst bei 20.00 Uhr, da die allgemein gültigen Ausgangsbeschränkungen in ganz Österreich das vorsehen.

Veranstaltungen sind ab dem 15. März sowohl indoor als auch outdoor bis zu einer maximalen Personenanzahl von 100 oder 50 Prozent des Fassungsvermögens des Veranstaltungsraumes möglich. Auch hier gilt die Registrierungspflicht, aber im Vergleich zu der Gastronomie gelten im Veranstaltungssektor auch die neuen Selbsttests als Zugangsmöglichkeit.

Veranstaltungen sind möglich, mit einem zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplatz. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Veranstaltungen sind bis 20.00 Uhr erlaubt.

Für das Testen ist folgende Modalität vorgesehen: Nach einer Registrierung auf einer Onlineplattform wird der Selbsttest hochgeladen. Nach einer Kontrolle durch das System wird die Okay-Bestätigung samt QR-Code auf das Handy gesendet, so der Online-Dienst des ORF.at. Selbsttests reichen allerdings nicht für de Gastronomie.




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