Ausbildungsprogramme: Mehr Geld im Topf

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern" soll Ausbildungsbetriebe und Azubis schützen. Welche durch die Maßnahmen behindert sind, die infolge des Infektionsgeschehens erlassen wurden. Das Bundeskabinett hat ein zweites Maßnahmenpaket verabschiedet. Damit werden Ausbildungs- und Übernahmeprämien verdoppelt und Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit verbessert. 

Das Bundeskabinett hat am 17.03.21 die Hilfen erweitert. Die Ausbildungsprämien für von vom Lockdown betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, sollen rückwirkend zum 16.02.21 - zunächst in bisheriger Höhe - verlängert werden.

Für das neue Ausbildungsjahr steigen die Prämien zum 01.06. 21 von € 2.000 und € 3.000 und von € 4.000 und € 6.000. 

Künftig sollen auch Zuschüsse zur Vergütung des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher soll zudem die Ausbildungsvergütung weiter bezuschusst werden.
Diese Leistungen erhalten künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden. Bisher liegt die Grenze bei 249.

Kleinstunternehmen, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten, sollen einen Sonderzuschuss erhalten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal € 1.000 bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
Die Übernahmeprämie soll bis Ende 2021 verlängert und auf € 6.000 Euro verdoppelt werden. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei „pandemiebedingter“ Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.

Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit soll auf vier Wochen verkürzt werden, die Höhe der Förderung sich nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu € 8.100 gezahlt werden. Künftig soll auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten können. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.

Künftig können für „pandemiebetroffene“ Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit € 500.

Das sind Absichten. Sie müssen von den parlamentarischen Gremien sanktioniert werden.
Quelle NFh Nr. 03/21




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