BGN zeigt sich einsichtig

Der Beitrag für die Versicherungsleistungen der BGN wird bekanntlich auf der Grundlage der Versicherungs- und Lohnsummen berechnet, die die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft alljährlich melden. Als eine Folge der andauernden Beschränkungen gingen diese Entgelte um mehr als14 Prozent zurück, was rechnerisch zum Ansteigen des Mitgliedsbeitrags um knapp 15 Prozent führen würde, was den meisten unter gravierenden Umsatzeinbußen leidenden Mitgliedsbetrieben gegen die Hutschnur ginge.

Der paritätisch mit Arbeitgebern und Versichertenvertretern besetzte BGN-Vorstand hat deshalb Anfang April beschlossen, den Beitrag mit Geldern aus den Betriebsmitteln der Berufsgenossenschaft zu stützen. Zusammen mit den bereits geleisteten Vorschüssen für das Jahr 2020 wird die überwiegende Anzahl der Betriebe deshalb keine Nachzahlung zu leisten haben. Im Gegenteil: Teilweise können für von Restriktionen besonders betroffenen Unternehmen Guthaben entstehen, die von der BGN auf Wunsch ausgezahlt oder mit künftigen Forderungen verrechnet werden.

Trotz Stützung steigen der Mitgliedsbeitrag für 2020 und der Beitragsvorschuss für 2021 im Durchschnitt um rund fünf Prozent zur Sicherstellung der Liquidität der Berufsgenossenschaft. Zahlungserleichterungen und zinslose Beitragsstundungen, das bisherige Angebot der Genossenschaft an die Betriebe, sind weiterhin möglich.




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