Steuerfreie Corona-Prämie

Arbeitgeber können Beschäftigen wegen Corona Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500,- € steuer- und abgabenfrei gewähren. Informationen, dass diese Möglichkeit am 30. Juni 2021 ausläuft, stimmen nicht.

Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag bereits beschlossenen Verlängerung der Frist für die Steuerfreiheit dieser Leistung bis zum 31. März 2022 zugestimmt. Die dafür notwendige Änderung des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes erfolgt im Rahmen des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes. Der steuerfreie Betrag bleibt unverändert. Es wird lediglich der Zeitraum für die Auszahlung des Betrages oder eines noch nicht ausgeschöpften Teilbetrages gestreckt.
Ausführlich:
https://te440e6ac.emailsys1c.net/c/76/4126267/2111/0/12388615/141/246195...




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