Bußgelder trotz ausklingender Epidemie

Der bayerische Landesverband im DEHOGA macht die Mitglieder auf den Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie" aufmerksam, der empfindliche Strafen vorsieht, für die, die sich nicht strikt an die Vorschriften halten, die nach Ausrufung der Pandemie erlassen wurden. Man sollte sich nicht von den außerordentlich niedrigen Ansteckungsraten zu Laschheit verführen lassen. Im Bundesgebiet gibt es mittlerweile 32 Regionen, in denen es überhaupt keine Corona-Infizierte mehr gibt. Auch da sind die Vorschriften einzuhalten, die das Geschäft massiv behindern. Wer genau wissen will, was droht, dem sei der hier hinterlegte Bußgeldkatalog empfohlen:
https://te440e6ac.emailsys1c.net/c/76/4175583/2111/0/12388615/141/250009...

Der Bußgeldkatalog ist als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten durch Verstöße gegen die jeweils gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anzuwenden. Die Strafen sind empfindlich, so kann z. B. eine nicht durchgeführte Gästeregistrierung mit 1.000 € Bußgeld zu Buche schlagen, wer kein eigenes Schutz- und Hygienekonzept vorlegen kann (WICHTIG: Es reicht nicht aus, die Vorgaben des jeweilige Rahmenkonzepts nur zu erfüllen - das entsprechende Hygienekonzept muss individualisiert, idealerweise ausgedruckt und unterschrieben vorliegen!), muss z. B. mit 5.000 € Strafe rechnen.
Der hier hinterlege Katalog regelt die Verhältnisse in Bayern. Er weicht aber nicht wesentlich von denen in anderen Bundesländern wirksamen ab.




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